Es können kurzzeitige Studien- und Forschungsaufenthalte im Ausland an Universitäten und Hochschulen, sonstigen öffentlich anerkannten Forschungszentren, Bibliotheken, Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen Sammlungen sowie an Forschungs- und Entwicklungsabteilungen von Unternehmen gefördert werden.