Stipendien für ein LL.M. (Master of Laws) Aufbaustudium


Die Stipendien stehen im Rahmen des Jahresstipendienprogramms zur Teilnahme an akkreditierten LL.M.-Programmen ausländischer Hochschulen für Juristinnen und Juristen mit abgeschlossener erster juristischer Prüfung und für Graduierte eines rechtswissenschaftlichen Bachelor- oder Masterstudiengangs zur Verfügung. Die Förderdauer ist in der Regel auf ein akademisches Jahr beschränkt.

Eligibility Criteria

Neben den Hinweisen für Graduierte und Promovierte sind die folgenden Ausführungen zu beachten:

  • Eine Bewerbung ist nur möglich, wenn bereits die Zulassung der Gasthochschule nachgewiesen wird; diese muss dem DAAD spätestens zum Auswahltermin (voraussichtlich Mitte Mai) vorliegen.
  • Für Bewerberinnen und Bewerber mit erster juristischer Prüfung: Vor Stipendienantritt muss die „Erste juristische Prüfung“ mit mindestens „vollbefriedigend” nachgewiesen werden.
  • Für Absolventen eines rechtswissenschaftlichen Bachelor- oder Masterstudiengangs: Ebenfalls vor Stipendienantritt muss dem DAAD eine schriftliche Bescheinigung des Prüfungsamtes der Hochschule über die Notenverteilung in den juristischen Bachelor- und Masterstudiengängen der Hochschule sowie die Bestätigung, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber zu den 20 Prozent besten Absolventen des rechtswissenschaftlichen Studiengangs zählt, vorliegen.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise für Graduierte und Promovierte. Dort finden Sie weitere Informationen zu den Stipendien, zu den allgemeinen Bewerbungsvoraussetzungen und zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren.

Offered Benefits

Die monatlichen Stipendienraten setzen sich aus einem Grundbetrag und einem nach Ländern bzw. Regionen differenzierten Auslandsbetrag zusammen. Sie werden bei Bedarf nach Vorgaben, an die der DAAD gebunden ist, den veränderten Lebenshaltungskosten in den genannten Ländern angepasst. Zur Deckung eines individuell begründeten Mehrbedarfs können grundsätzlich keine Mittel beim DAAD beantragt werden. Eine Erhöhung der Stipendienrate über den genehmigten Betrag hinaus ist daher nicht möglich.

Studierenden und Graduierten (außer in bestimmten Programmen, s.u.) sowie Doktoranden werden Vollstipendien für den Auslandsaufenthalt gewährt. Die Stipendien für Studierende und Graduierte stehen für Studierende im grundständigen (z.B. Bachelor) und Graduierte im weiterführenden Studium (z.B. Master) zur Verfügung. Die höhere Doktorandenrate erhalten Stipendiaten, die ausdrücklich im direkten inhaltlichen Zusammenhang mit dem Abfassen einer wissenschaftlichen Doktorarbeit gefördert werden.

In bestimmten Programmen werden Teilstipendien gezahlt (für Kurzstipendien für Praktika im Ausland sowie im Rahmen von Gruppen- und Strukturprogrammen wie z.B. Go East), wobei ein Eigenanteil (derzeit € 597,–) in Anschlag gebracht wird.

Die bei den einzelnen Ländern genannten Stipendienraten geben den zur Zeit der Veröffentlichung bekannten Stand für die im Jahre 2013 für das akademische Jahr 2013/2014 vergebenen Stipendien an. Sie sind nicht als bindend zu betrachten. Stipendienraten für Länder, die nachfolgend nicht aufgeführt sind, können auf Anfrage mitgeteilt werden.

  • zusätzlich ein Zuschuss zu den Studiengebühren bis maximal € 18.000,– (USA), € 9.000,– (Kanada) bzw. € 7.700,– (andere Länder) für ein akademisches Jahr und Reisekostenzuschuss

Die Gesamtübersicht der Stipendiatenraten steht als PDF-Dokument zum herunterladen bereit.

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