Seit Mitte 2009 fördert der DAAD aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Ausland bei der beruflichen Wiedereingliederung in Deutschland.
Es werden zwei voneinander unabhängige Fördermaßnahmen angeboten:
1. Fahrtkostenzuschüsse für Reisen, die der Kontaktanbahnung für eine geplante Rückkehr nach Deutschland dienen
Gründe für die Gewährung von Fahrtkostenzuschüssen können sein:
a) Einladungen zu Vorstellungsgesprächen
b) Einladungen zu Fachvorträgen an Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen.
Fahrtkostenzuschüsse zu Fachvorträgen an deutschen Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen können gefördert werden, wenn aus dem Antrag klar ersichtlich wird, dass die Reise der Kontaktanbahnung für eine geplante Rückkehr nach Deutschland dient. Die Vorstellungsgespräche und/oder Fachvorträge können mit einer Informationsreise verbunden werden.
2. Rückkehrstipendien zur wissenschaftlichen Wiedereingliederung
Mit Hilfe von bis zu 6-monatigen Rückkehrstipendien sollen deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unterstützt werden, die nach einer Mobilitätsphase im Ausland von mindestens 12 Monaten wieder eine aktive wissenschaftliche Tätigkeit in Deutschland aufnehmen und in das deutsche Wissenschafts- und Forschungssystem zurückkehren möchten.
Rückkehrstipendien können nur dann vergeben werden, wenn die Antragstellerin/der Antragsteller bereits Kontakte zu einer aufnehmenden Institution in Deutschland hergestellt hat. Fördervoraussetzung ist eine geplante aktive wissenschaftliche Tätigkeit in Deutschland, die in einem Forschungsplan darzulegen und mit einem Empfehlungsschreiben einer aufnehmenden Institution zu bestätigen ist.
Anträge von Bewerberinnen/Bewerbern, bei denen der Aufenthalt die Möglichkeit einer langfristigen Tätigkeit in Deutschland eröffnet, werden vorrangig berücksichtigt.