Die Rosa Luxemburg Stiftung vergibt mit Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) Stipendien an AusländerInnen, die zur Promotion oder zu einem Forschungsaufenthalt im Rahmen ihrer Promotion nach Deutschland kommen.
Die Rosa-Luxemburg-Stiftung ist eine politische Bildungseinrichtung und steht der Partei DIE LINKE nahe. Ihr Ziel ist es, durch politische Bildung zu Demokratie, sozialer Gerechtigkeit und Solidarität sowie zum Ausgleich sozialer, geschlechts- oder ethnisch bedingter Benachteiligung beizutragen. Diese Werte bilden die Grundlage der Studien- und Promotionsförderung des Studienwerks der Rosa-Luxemburg-Stiftung.
Mittlerweile wurden über 1500 Stipendiat_innen aus dem In- und Ausland gefördert.
Aktuell erhalten über 1000 Studierende und Doktorand_innen ein Stipendium. Jährlich werden ca. 150 Stipendiat_innen neu in die Förderung aufgenommen.
Eligibility Criteria
Fördervoraussetzungen für internationale Studierende
(alle Voraussetzungen müssen erfüllt sein):
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Immatrikulation (falls noch nicht vorhanden: mindestens eine Zulassung) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland
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Nachweis über ein abgeschlossenes BA-Studium bzw. abgeschlossenes Grundstudium (Diplom-, Magister-, Staatsexamensstudiengang)
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sehr gute Studienleistungen
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gesellschaftliches Engagement im Sinne der Rosa Luxemburg Stiftung
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sehr gute Deutschkenntnisse (Nachweis des Spracherwerbs) – wir fördern keine Deutsch-Sprachkurse!
Nicht gefördert werden:
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der Studienabschluss
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ein Bachelor bzw. das Grundstudium
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ein zweites Vollstudium
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ein (berufsbegleitendes) Teilzeitstudium
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Auslandsaufenthalte im Herkunftsland oder in Drittländern.
Offered Benefits
Die Dauer der Förderung richtet sich nach der Regelstudienzeit; die Förderhöchstdauer setzt sich aus der Regelstudienzeit plus mögliche Verlängerungen zusammen. Das monatliche Grundstipendium beträgt 750,- €, hinzu kommt eine Pauschale (pauschalierte Nebenleistung) von 20,- €. Es kann ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von maximal 65,- € gezahlt werden. Eine Doppelförderung mit anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen, unterschiedliche Stipendien werden miteinander verrechnet.