Rosa Luxemburg Stiftung - Research Scholarships for All Nationalities for Phd

  •  Phd
  •   Australia, Germany
  • $$  Fully Funded

Die Rosa Luxemburg Stiftung vergibt mit Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) Stipendien an AusländerInnen, die zur Promotion oder zu einem Forschungsaufenthalt im Rahmen ihrer Promotion nach Deutschland kommen.

Die Rosa-Luxemburg-Stiftung ist eine politische Bildungseinrichtung und steht der Partei DIE LINKE nahe. Ihr Ziel ist es, durch politische Bildung zu Demokratie, sozialer Gerechtigkeit und Solidarität sowie zum Ausgleich sozialer, geschlechts- oder ethnisch bedingter Benachteiligung beizutragen. Diese Werte bilden die Grundlage der Studien- und Promotionsförderung des Studienwerks der Rosa-Luxemburg-Stiftung.

Mittlerweile wurden über 1500 Stipendiat_innen aus dem In- und Ausland gefördert.

Aktuell erhalten über 1000 Studierende und Doktorand_innen ein Stipendium. Jährlich werden ca. 150 Stipendiat_innen neu in die Förderung aufgenommen.

Eligibility Criteria

Fördervoraussetzungen für internationale Studierende

(alle Voraussetzungen müssen erfüllt sein):

  • Immatrikulation (falls noch nicht vorhanden: mindestens eine Zulassung) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland

  • Nachweis über ein abgeschlossenes BA-Studium bzw. abgeschlossenes Grundstudium (Diplom-, Magister-, Staatsexamensstudiengang)

  • sehr gute Studienleistungen

  • gesellschaftliches Engagement im Sinne der Rosa Luxemburg Stiftung

  • sehr gute Deutschkenntnisse (Nachweis des Spracherwerbs) – wir fördern keine Deutsch-Sprachkurse!

Nicht gefördert werden:

  • der Studienabschluss

  • ein Bachelor bzw. das Grundstudium

  • ein zweites Vollstudium

  • ein (berufsbegleitendes) Teilzeitstudium

  • Auslandsaufenthalte im Herkunftsland oder in Drittländern.

Offered Benefits

Die Dauer der Förderung richtet sich nach der Regelstudienzeit; die Förderhöchstdauer setzt sich aus der Regelstudienzeit plus mögliche Verlängerungen zusammen. Das monatliche Grundstipendium beträgt 750,- €, hinzu kommt eine Pauschale (pauschalierte Nebenleistung) von 20,- €. Es kann ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von maximal 65,- € gezahlt werden. Eine Doppelförderung mit anderen öffentlichen Mitteln ist ausgeschlossen, unterschiedliche Stipendien werden miteinander verrechnet.

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