Im Rahmen dieser Programme kann die Mobilität von Wissenschaftlern und wissenschaftlichem Nachwuchs gefördert werden, sofern sie einem Forschungsteam angehören, das gemeinsam mit einem ausländischen Partner ein Forschungsprojekt durchführt. Ein besonderes Gewicht liegt hierbei auf der Fortbildung und Spezialisierung des wissenschaftlichen Nachwuchses, wenngleich reine Ausbildungsvorhaben in diesen Programmen nicht gefördert werden. Für einige Länder bestehen fachliche oder thematische Einschränkungen, die in der jeweiligen Ausschreibung (www.daad.de/ppp) nachzulesen sind. Forschungskooperationen, die als Anbahnungsmaßnahmen für umfangreichere Vorhaben, etwa zur Vorbereitung eines Antrags bei einer europäischen oder deutschen Forschungsförderungseinrichtung geplant sind, sind ausdrücklich erwünscht.
Eligibility Criteria
Antragsberechtigt sind Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und – in den meisten Programmen – auch Postdoktoranden deutscher Hochschulen und außeruniversitärer Forschungseinrichtungen im festen Dienstverhältnis.
Antragsvoraussetzung ist ein konkretes wissenschaftliches Forschungsvorhaben, an dem Forschergruppen aus beiden Ländern gemeinsam und möglichst komplementär arbeiten wollen. Die Grundfinanzierung des Projekts (Personal- und Sachkosten auf beiden Seiten) muss gesichert sein.
Offered Benefits
Je nach Abkommen/Partnerland beträgt der Gesamtförderungszeitraum eines Projektes bis zu zwei oder drei Jahre.
Aus Mitteln des Programms können Förderpauschalen für Aufenthalte am Partnerinstitut, die im Zuge der projektgebundenen Zusammenarbeit entstehen, gefördert werden.
Ein Antrag in diesem Programm setzt voraus, dass eigene oder Drittmittel eingesetzt werden, außer Mobilitätsmitteln. Förderungswürdig sind kurzzeitige Aufenthalte von Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen sowie Doktoranden. Die Höchstförderungsdauer für Wissenschaftler beträgt einen Monat pro Aufenthalt, für Studierende, Graduierte und Doktoranden zwei Monate pro Aufenthalt.
Es gibt je nach Abkommen/Partnerland zwei Arten der Bezuschussung:
- Auf deutscher Seite übernimmt der DAAD die Förderung in Form einer Förderpauschale (s.b. Fördersätze) für Mitglieder der deutschen Forschergruppe für Aufenthalte am ausländischen Partnerinstitut. Es wird davon ausgegangen, dass der Antragsteller für zuwendungsfähige projektbezogene Ausgaben, beispielsweise für die Grundausstattung zur Durchführung des Projektes, selbst aufkommt.
- Der DAAD übernimmt die Förderung der Mitglieder der deutschen Forschergruppe für die Mobilität zu den Partnereinrichtungen und die Aufenthaltskosten der Mitglieder der ausländischen Forschergruppe. Der ausländische Partner übernimmt die Förderung der Mobilität der Mitglieder der ausländischen Forschergruppe und fördert mit einer Pauschale die Mitglieder der deutschen Forschergruppe in ihrem Land.
Es gelten die Fördersätze und Hinweise in der jeweils partnerspezifischen Ausschreibung (www.daad.de/ppp).
Die Grundfinanzierung des Projekts (Personal- und Sachkosten auf beiden Seiten) muss gesichert sein. Projektbezogene Nebenkosten (zum Beispiel Rechenzeiten, Materialaufwendungen, Dokumentation, Vervielfältigungs-, Druckkosten u.Ä.) können nicht übernommen werden, auch nicht Kosten für die Grundausstattung von Arbeitsplätzen, Geräteanschaffungen usw.