Lektoren für deutsche Sprache, Literatur und Landeskunde


Der Deutsche Akademische Austauschdienst vermittelt Lektorinnen und Lektoren vorrangig im Fach Germanistik/Deutsch als Fremdsprache, in einzelnen Ländern auch Lektoren für andere Fachrichtungen, an ausländische Hochschulen. Das heißt:

  • Die ausländische Hochschule stellt für eine Lektorin oder einen Lektor eine entsprechende Stelle und Vergütung bereit.
  • Die ausländische Hochschule formuliert in Abstimmung mit dem DAAD Aufgaben und erforderliche Qualifikationen des Lektors.
  • Der DAAD sucht geeignete Kandidatinnen und Kandidaten und schlägt sie der Hochschule vor.
  • Der DAAD fördert die von der Hochschule eingestellten Lektorinnen und Lektoren, indem er sie auf ihre Aufgaben vorbereitet, sie in ihrer Tätigkeit unterstützt und ihnen eine finanzielle Förderung in dem unter Stipendienleistungen geschilderten Umfang gewährt. Durch die Einstellung geht die Lektorin bzw. der Lektor ein Dienstverhältnis mit der Gasthochschule ein und wird damit in der Regel Mitglied ihres Lehrkörpers und Träger derselben Rechte und Pflichten, die auch die gleichrangigen einheimischen Mitglieder des Lehrkörpers haben. Die finanzielle Förderung durch den DAAD ist zeitlich begrenzt.

Eligibility Criteria

Auch die Qualifikationserfordernisse werden im Einzelfall durch die ausländische Hochschule bestimmt. In jedem Fall ist ein abgeschlossenes Studium, in der Regel mit Germanistik im Haupt- oder Nebenfach oder Deutsch als Fremdsprache, erforderlich (Magister Artium, Promotion, Staatsexamen für Sekundarstufe II, Diplomexamen von Hochschulen der ehemaligen DDR). Das Studium soll in der Regel an einer deutschen Hochschule abgeschlossen worden sein. Umfassende und aktuelle Kenntnis der deutschen Sprache (in der Regel muttersprachliche Kompetenz) wird vorausgesetzt. Von den meisten ausländischen Hochschulen werden darüber hinaus sprachdidaktische Erfahrungen, vorzugsweise auf dem Gebiet Deutsch als Fremdsprache, vorausgesetzt. Für die Vermittlung ist die Staatsangehörigkeit zu einem EU-Mitgliedstaat erforderlich.
Die Bewerberinnen und Bewerber sollen in der Regel während der letzten beiden Jahre vor der Bewerbung ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gehabt haben.

Offered Benefits

Da die Lektorinnen und Lektoren mit ihrer Gasthochschule ein Dienstverhältnis eingehen, werden sie in der Regel von ihr wie ein einheimisches Mitglied des Lehrkörpers besoldet. Der DAAD gewährt im Rahmen einer besonderen Vereinbarung mit den Lektoren als zusätzliche Leistungen eine monatliche Ausgleichszulage, Zuschüsse zu den Übersiedlungskosten, Schulbeihilfen, Zuschüsse zur Alters- und Hinterbliebenenversorgung und zu den Kosten der Gesundheitsvorsorge einschließlich einiger Beihilfen in Krankheitsfällen. Voraussetzung für Beihilfen in Krankheitsfällen ist, dass die Lektoren sich und ihre Familien auf eigene Kosten ausreichend gegen Krankheit versichern. Eine Krankenversicherung mit Auslandsdeckung kann vom DAAD vermittelt werden.

Lektorinnen und Lektoren an außereuropäischen Hochschulen können einen Fahrtkostenzuschuss für Heimaturlaubsreisen erhalten. Auf Antrag kann nach Beendigung der Lektorentätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen für höchstens drei Monate ein Überbrückungsgeld gewährt werden. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich nach mindestens dreijähriger Förderung um ein Rückkehrstipendium zu bewerben.

Da Lektoren während der Dauer der Auslandstätigkeit nicht der deutschen Arbeitslosenversicherung unterliegen, besteht in der Regel nach der Rückkehr kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe.

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