Kongress- und Vortragsreisenprogramm


Mit dem Kongress- und Vortragsreisenprogramm werden die aktive Teilnahme deutscher Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Kongressen im Ausland sowie Vortragsreisen ins Ausland gefördert. Voraussetzung ist, dass die aktuell wichtigen thematischen Beiträge für die weitere wissenschaftliche Entwicklung der Wissenschaftler von Bedeutung sind.
Es werden zwei voneinander unabhängige Förderlinien angeboten:

  1. Kongressreisen ins Ausland Die Förderlinie "Kongressreisen" ermöglicht die aktive Teilnahme an einer ausgewiesenen internationalen wissenschaftlichen Veranstaltung (Kongress, Symposium, etc.) im Ausland. Es muss ein enger Zusammenhang zwischen den forschungsbezogenen Arbeiten oder Planungen des Antragstellers sowie dem Thema und dem Inhalt der Veranstaltung gegeben sein.
  2. Vortragsreisen ins Ausland Die Förderlinie "Vortragsreisen" soll es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern ermöglichen, schriftliche Einladungen ausländischer Kollegen oder wissenschaftlicher Institutionen anzunehmen, um dort (außerhalb von Kongressen, Symposien, Seminaren, Workshops etc.) über eigene aktuelle Forschungsergebnisse und wissenschaftliche Arbeiten zu berichten und Erfahrungen mit Wissenschaftlern des Gastlandes auszutauschen.

Eligibility Criteria

  • Förderungsfähig sind durch Forschungsleistungen ausgewiesene promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Doktoranden, die in das deutsche Wissenschaftssystem integriert sind und deren Lebensmittelpunkt langfristig in Deutschland sein sollte. Deutsche, die im Ausland arbeiten, sind dann antragsberechtigt, wenn sie von deutschen Organisationen im Ausland gefördert werden, von ihrer Förderorganisation für Vortrags- und Kongressreisen keine Finanzierung erhalten und, bei Doktoranden, ihre Promotion an einer deutschen Hochschule ablegen.

  • Nicht förderungsfähig sind Wissenschaftler aus dem Ausland und deutsche Wissenschaftler, wenn sie im Ausland beschäftigt sind oder dort leben.

  • Der DAAD kann keine Reisen fördern, die im Zusammenhang mit einer erwerbswirtschaftlichen Tätigkeit stehen.

  • Bestehen Finanzierungsmöglichkeiten von dritter Seite oder wird die Reise aus anderen Quellen (z.B. eigener Arbeitgeber) gefördert, müssen vorrangig diese Mittel in Anspruch genommen werden. Es ist ein Nachweis zu erbringen, mit dem die anderweitig gewährte Förderung belegt wird. Die anderweitig gewährten Leistungen werden auf die vom DAAD bewilligten Leistungen angerechnet.

  • Während der Promotion sowie in den ersten fünf Jahren nach der Promotion ist eine Förderung alle 12 Monate möglich, danach nur alle 24 Monate.

  • Eine Förderung von Angestellten außeruniversitärer Forschungseinrichtungen ist nur während der Promotion sowie in den ersten fünf Jahren nach der Promotion möglich.

  • Die Fünf-Jahres-Regelung verlängert sich, sollten Sie für diesen Zeitraum Kindererziehungszeiten für Kinder unter 12 Jahren nachweisen können (z.B. durch Geburtsurkunde).

Offered Benefits

Stipendienleistungen

  • Eine Förderung setzt sich zusammen aus der jeweils gültigen DAAD-Reisekostenpauschale, einem Zuschuss zu den Tagungsgebühren sowie einer Aufenthaltspauschale für die Dauer der Teilnahme an der Veranstaltung. Die maximale Förderungsdauer beträgt 8 Kongresstage.
  • Für Vortragsreisen wird ein Zuschuss in Höhe der jeweiligen DAAD-Reisekostenpauschale gezahlt.
    Teilnehmer, die aufgrund ihrer Forschungstätigkeit vom Ausland aus anreisen, erhalten einen Zuschuss zu den Reisekosten von maximal 80 Prozent des nachgewiesenen Preises für einen Flug der Economy Class.
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