Kombinierte Studien- und Praxissemester für Studierende


Im Rahmen des Jahresstipendienprogramms bietet der DAAD für Studierende neben der Förderung ganzjähriger Studienaufenthalte an einer ausländischen Hochschule auch Stipendien für die Kombination eines Studien- und eines Praxissemesters an. Ein Praxissemester ist eine in den Regelstudienverlauf integrierte berufspraktische Tätigkeit.

Das Angebot gilt für alle Weltregionen und alle Fachrichtungen.

Das Studien- und Praxissemester sollen in demselben Land absolviert werden. Die Anforderungen an die Gestaltung des Praxissemesters ergeben sich aus dem Curriculum der deutschen Hochschule. Grundsätzlich können Vorhaben sowohl mit dem Studien- als auch mit dem Praxissemester beginnen.

Eligibility Criteria

In diesem Programm können sich auch Masterstudierende bewerben. Für sie gelten die Voraussetzungen für Graduierte.

Das Praxissemester muss im Curriculum des betreffenden Studiengangs vorgeschrieben und in der jeweiligen Studienordnung verbindlich festgeschrieben sein und von der Heimathochschule anerkannt werden.

Die Vergabe eines Stipendiums ist auf ein Mal pro Ausbildungsabschnitt (der jeweils mit dem Ablegen der Abschlüsse Bachelor, Master, Diplom und Staatsexamen endet) beschränkt.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise für Studierende. Dort finden Sie weitere Informationen zu den Stipendien, zu den allgemeinen Bewerbungsvoraussetzungen und zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren.

Offered Benefits

Die monatlichen Stipendienraten setzen sich aus einem Grundbetrag und einem nach Ländern bzw. Regionen differenzierten Auslandsbetrag zusammen. Sie werden bei Bedarf nach Vorgaben, an die der DAAD gebunden ist, den veränderten Lebenshaltungskosten in den genannten Ländern angepasst. Zur Deckung eines individuell begründeten Mehrbedarfs können grundsätzlich keine Mittel beim DAAD beantragt werden. Eine Erhöhung der Stipendienrate über den genehmigten Betrag hinaus ist daher nicht möglich.

Studierenden und Graduierten (außer in bestimmten Programmen, s.u.) sowie Doktoranden werden Vollstipendien für den Auslandsaufenthalt gewährt. Die Stipendien für Studierende und Graduierte stehen für Studierende im grundständigen (z.B. Bachelor) und Graduierte im weiterführenden Studium (z.B. Master) sowie für in Graduiertenprogrammen geförderte Promovierte zur Verfügung. Die höhere Doktorandenrate erhalten Stipendiaten, die ausdrücklich im direkten inhaltlichen Zusammenhang mit dem Abfassen einer wissenschaftlichen Doktorarbeit gefördert werden.

In bestimmten Programmen werden Teilstipendien gezahlt (für Kurzstipendien für Praktika im Ausland sowie im Rahmen von Gruppen- und Strukturprogrammen wie z.B. Go East), wobei ein Eigenanteil (derzeit € 597,–) in Anschlag gebracht wird.

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