Jahresstipendien zur künstlerischen Weiterbildung, Studierende


Der DAAD vergibt an besonders qualifizierte Studierende der Fachbereiche Musik, Bildende Künste/Design/Film, Tanz/Schauspiel/Theaterregie/Musical Stipendien zur künstlerischen Weiterbildung im Ausland. Dieses Programm wird für alle Weltregionen angeboten. Fachspezifische Angaben siehe weiter unten.

Eligibility Criteria

  • Voraussetzung für eine Bewerbung sind ein mehrsemestriges jähriges Studium an einer staatlichen Kunsthochschule, Fachhochschule oder Akademie sowie der Erwerb einer gewissen künstlerischen Reife, die einen Auslandsaufenthalt rechtfertigt.

  • Bewerberinnen und Bewerber müssen bei Bewerbungsschluss die bestandene Zwischenprüfung (Diplomvorprüfung) nachweisen bzw. sich mindestens im 5. Fachsemester befinden.

  • Bewerberinnen und Bewerber des Fachbereichs Bildende Kunst (einschl. Design und Film) müssen sich an einer Hochschule im Ausland einschreiben.

  • Kontakte zum künftigen Lehrer und Sprachkenntnisse des Gastlandes sollten vorhanden sein.

  • Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die Wahl der ausländischen Hochschule bzw. des Lehrers oder der Lehrerin und das Arbeitsvorhaben in der Bewerbung darlegen und erläutern.

  • Die Vergabe eines Jahresstipendiums ist auf ein Mal pro Ausbildungsabschnitt (der mit dem Ablegen des entsprechenden Abschlussexamens endet) beschränkt.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise für Studierende. Dort finden Sie weitere Informationen zu den Stipendien, zu den allgemeinen Bewerbungsvoraussetzungen und zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren.

Offered Benefits

Die monatlichen Stipendienraten setzen sich aus einem Grundbetrag und einem nach Ländern bzw. Regionen differenzierten Auslandsbetrag zusammen. Sie werden bei Bedarf nach Vorgaben, an die der DAAD gebunden ist, den veränderten Lebenshaltungskosten in den genannten Ländern angepasst. Zur Deckung eines individuell begründeten Mehrbedarfs können grundsätzlich keine Mittel beim DAAD beantragt werden. Eine Erhöhung der Stipendienrate über den genehmigten Betrag hinaus ist daher nicht möglich.

Studierenden und Graduierten (außer in bestimmten Programmen, s.u.) sowie Doktoranden werden Vollstipendien für den Auslandsaufenthalt gewährt. Die Stipendien für Studierende und Graduierte stehen für Studierende im grundständigen (z.B. Bachelor) und Graduierte im weiterführenden Studium (z.B. Master) sowie für in Graduiertenprogrammen geförderte Promovierte zur Verfügung. Die höhere Doktorandenrate erhalten Stipendiaten, die ausdrücklich im direkten inhaltlichen Zusammenhang mit dem Abfassen einer wissenschaftlichen Doktorarbeit gefördert werden.

In bestimmten Programmen werden Teilstipendien gezahlt (für Kurzstipendien für Praktika im Ausland sowie im Rahmen von Gruppen- und Strukturprogrammen wie z.B. Go East), wobei ein Eigenanteil (derzeit € 597,–) in Anschlag gebracht wird.

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