Der DAAD vergibt an besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen der staatlichen Musik-, Kunst- und Filmhochschulen sowie der entsprechenden Fachhochschulstudiengänge Stipendien zur künstlerischen Fortbildung im europäischen und außereuropäischen Ausland. Fachspezifische Angaben siehe weiter unten im Text.
Eligibility Criteria
Es gelten die Richtlinien für Graduierte. Zusätzlich gilt, dass die Bewerberinnen und Bewerber vor Stipendienantritt eine Abschlussprüfung abgelegt haben müssen, wenn die Prüfungsordnung dies vorsieht.
Die Hochschulabschlussprüfung bzw. der Zeitpunkt, zu dem die Bewerberinnen und Bewerber die Hochschule verlassen haben, dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbung im Fachbereich Musik und in den Fachbereichen Bildende Künste/Design/Film nicht länger als fünf Jahre zurückliegen; Stichtag für die Fachbereiche Bildende Künste/Design/Film ist jeweils der 1. Oktober. Bei Bewerbern aus den Fachbereichen Darsteellende Kunst (Tanz/Choreographie/Schauspiel/Regie/Musical) sollte der Studienabschluss zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Regel nicht länger als fünf Jahre zurückliegen; in diesem Zeitraum sollte nennenswerte Berufserfahrung erworben worden sein.
Ist eine Abschlussprüfung nach der geltenden Prüfungsordnung nicht vorgesehen, muss vor Stipendienantritt ein mindestens achtsemestriges Studium absolviert sein. Bildende Künstler müssen wenn keine andere Abschlussprüfung vorgesehen ist die Meisterschülerurkunde vorlegen; sofern keine derartige Urkunde ausgestellt wird, muss eine entsprechende Bescheinigung der Hochschule beigefügt werden.
Tänzer und Choreographen müssen eine klassische bzw. moderne Grundausbildung nachweisen können. Schauspieler und Regisseure sollten sehr gute Sprachkenntnisse des Gastlandes haben.
Auch Antragsteller, die mit einem künstlerischen Projekt promovieren wollen, bewerben sich bitte mit den erforderlichen Arbeitsproben und zu dem genannten Termin in diesem Programm. Im Übrigen gelten für sie die Bedingungen wie für Bewerber im Programm "Jahresstipendien für Doktoranden".
Bitte beachten Sie auch die Hinweise für Graduierte und Promovierte. Dort finden Sie weitere Informationen zu den Stipendien, zu den allgemeinen Bewerbungsvoraussetzungen und zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren.
Offered Benefits
Die monatlichen Stipendienraten setzen sich aus einem Grundbetrag und einem nach Ländern bzw. Regionen differenzierten Auslandsbetrag zusammen. Sie werden bei Bedarf nach Vorgaben, an die der DAAD gebunden ist, den veränderten Lebenshaltungskosten in den genannten Ländern angepasst. Zur Deckung eines individuell begründeten Mehrbedarfs können grundsätzlich keine Mittel beim DAAD beantragt werden. Eine Erhöhung der Stipendienrate über den genehmigten Betrag hinaus ist daher nicht möglich.
Studierenden und Graduierten (außer in bestimmten Programmen, s.u.) sowie Doktoranden werden Vollstipendien für den Auslandsaufenthalt gewährt. Die Stipendien für Studierende und Graduierte stehen für Studierende im grundständigen (z.B. Bachelor) und Graduierte im weiterführenden Studium (z.B. Master) sowie für in Graduiertenprogrammen geförderte Promovierte zur Verfügung. Die höhere Doktorandenrate erhalten Stipendiaten, die ausdrücklich im direkten inhaltlichen Zusammenhang mit dem Abfassen einer wissenschaftlichen Doktorarbeit gefördert werden.
In bestimmten Programmen werden Teilstipendien gezahlt (für Kurzstipendien für Praktika im Ausland sowie im Rahmen von Gruppen- und Strukturprogrammen wie z.B. Go East), wobei ein Eigenanteil (derzeit € 597,–) in Anschlag gebracht wird.