Kurzstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden
Programmbeschreibung
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) vergibt Jahres- und Kurzstipendien an deutsche Doktorandinnen und Doktoranden. Die Stipendien sind zu weiterqualifizierenden Studien- und Forschungsaufenthalten im Ausland bestimmt. Sie stehen Bewerberinnen und Bewerbern aller Fachrichtungen offen und wenden sich an Doktorandinnen und Doktoranden sowohl an Hochschulen als auch an außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Kurzstipendien.
Förderungsziel
Auslandsaufenthalte in der Promotionsphase sollen Nachwuchskräften ermöglichen, Erfahrungen im internationalen Forschungsumfeld zu erwerben. Die Bearbeitung des Forschungsvorhabens im Ausland kann an einer Hochschule, einem außeruniversitären Forschungsinstitut, einem industriellen Forschungslabor oder als Feldforschung erfolgen.
Für Jahres- wie für Kurzstipendien gilt: Sofern Aufenthalte in mehreren Ländern und/oder in verschiedenen Zeitabschnitten geplant sind, müssen diese in einem Antrag zusammengefasst werden.
Auslandsaufenthalte, die lediglich der Vorbereitung eines späteren Promotionsstudiums an einer Hochschule dienen, können nicht gefördert werden. Interessenten an „Master”-Studiengängen (bei Promotionen in Großbritannien in der Regel MRes) werden auf eine Bewerbung im regulären Jahresstipendienprogramm für Graduierte des DAAD verwiesen.
Kurzstipendien (bis zu sechs Monaten) können nur im Rahmen einer Promotion an einer deutschen Hochschule insbesondere für Bibliotheks- und Archivaufenthalte, zur Durchführung von Versuchsreihen oder für Feldforschung bewilligt werden. Auslandsaufenthalte, die der Teilnahme an regulären Veranstaltungen oder lediglich der Vorbereitung eines späteren Promotionsstudiums an einer Hochschule dienen, können nicht gefördert werden. Die Notwendigkeit des Auslandsaufenthalts ist darzulegen. Kurzstipendien für Doktoranden werden nicht als Anschlussfinanzierung an ein gleiches oder längeres DAAD-Stipendium gewährt. Zwischen Abschluss eines ersten und Antritt eines zweiten Kurzstipendiums ist eine „Sperrfrist“ von mindestens einem Jahr einzuhalten. Kurzstipendien sind nicht verlängerbar. Die Vergabe eines Jahres- und eines Kurzstipendiums für Doktoranden schließen sich gegenseitig aus.
Jahresstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden
Programmbeschreibung
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) vergibt Jahres- und Kurzstipendien an deutsche Doktorandinnen und Doktoranden. Die Stipendien sind zu weiterqualifizierenden Studien- und Forschungsaufenthalten im Ausland bestimmt. Sie stehen Bewerberinnen und Bewerbern aller Fachrichtungen offen und wenden sich an Doktorandinnen und Doktoranden sowohl an Hochschulen als auch an außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die folgenden Informationen beziehen sich auf die Jahresstipendien.
Förderungsziel
Auslandsaufenthalte in der Promotionsphase sollen Nachwuchskräften ermöglichen, Erfahrungen im internationalen Forschungsumfeld zu erwerben. Die Bearbeitung des Forschungsvorhabens im Ausland kann an einer Hochschule, einem außeruniversitären Forschungsinstitut, einem industriellen Forschungslabor oder als Feldforschung erfolgen.
Die Stipendien sind zur Durchführung von bis zu einjährigen Forschungsvorhaben im Ausland bestimmt, die im Rahmen einer Promotion stehen. Für Jahres- wie für Kurzstipendien gilt: Sofern Aufenthalte in mehreren Ländern und/oder in verschiedenen Zeitabschnitten geplant sind, müssen diese in einem Antrag zusammengefasst werden.
Eine Verlängerung der Förderung über ein Jahr hinaus ist nur für Doktoranden möglich, die ihre Promotion an einer deutschen Hochschule durchführen und die entsprechend lange Feldforschungs- oder Archivphasen im Ausland durchführen müssen. Deren Notwendigkeit ist im Stipendienantrag besonders zu begründen.
Auslandsaufenthalte, die lediglich der Vorbereitung eines späteren Promotionsstudiums an einer Hochschule dienen, können nicht gefördert werden. Interessenten an „Master”-Studiengängen (bei Promotionen in Großbritannien in der Regel MRes) werden auf eine Bewerbung im regulären Jahresstipendienprogramm für Graduierte des DAAD verwiesen.
Die Vergabe eines Jahres- und eines Kurzstipendiums für Doktoranden schließen sich gegenseitig aus.
Eligibility Criteria
Kurzstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung einen deutschen Hochschulabschluss bzw. eine vergleichbare Qualifikation nachweisen, die sie zur Promotion an einer deutschen Hochschule berechtigen. Absolventen von Fachhochschulen können sich bewerben, wenn eine deutsche oder ausländische Hochschule bescheinigt, dass die Voraussetzungen für ein Promotionsverfahren bzw. für die Zulassung zum Promotionsstudium vorliegen.
Mit der Bewerbung müssen im Regelfall (Promotion an einer deutschen Hochschule) eine Zusage eines Hochschullehrers bzw. einer Hochschullehrerin zur Betreuung der Promotion vorgelegt sowie die formelle Annahme als Doktorandin oder Doktorand nachgewiesen werden. Die Aufnahme des Promotionsstudiums sollte bei Antragstellung in der Regel nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Für die Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, insbesondere die Beschaffung des Arbeitsplatzes an der ausländischen Gastinstitution und die notwendige Absprache zur Projektdurchführung sind die Bewerberinnen und Bewerber selbst verantwortlich. Diese Vorbereitungen müssen bei der Antragstellung abgeschlossen sein. Falls an der Gasthochschule Studiengebühren erhoben werden, müssen sich die Bewerberinnen und Bewerber um einen Erlass oder eine Ermäßigung bemühen und das Ergebnis dieser Bemühungen mit der Bewerbung nachweisen.
Bewerbungsvoraussetzungen und Auswahlkriterien wie Dauer des bisherigen Aufenthaltes im Gastland können nicht durch vorfristige Einreichung des Antrags umgangen werden. Gegebenenfalls wird der späteste für den vorgesehenen Stipendienantritt zulässige Bewerbungsschluss zu Grunde gelegt.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise für Graduierte und Promovierte. Dort finden Sie weitere Informationen zu den Stipendien, zu den allgemeinen Bewerbungsvoraussetzungen und zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren.
Jahresstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung einen deutschen Hochschulabschluss bzw. eine vergleichbare Qualifikation nachweisen, die sie zur Promotion an einer deutschen Hochschule berechtigen. Absolventen von Fachhochschulen können sich bewerben, wenn eine deutsche oder ausländische Hochschule bescheinigt, dass die Voraussetzungen für ein Promotionsverfahren bzw. für die Zulassung zum Promotionsstudium vorliegen.
Mit der Bewerbung müssen im Regelfall (Promotion an einer deutschen Hochschule) eine Zusage eines Hochschullehrers bzw. einer Hochschullehrerin zur Betreuung der Promotion vorgelegt sowie die formelle Annahme als Doktorandin oder Doktorand nachgewiesen werden. Die Aufnahme des Promotionsstudiums sollte bei Antragstellung in der Regel nicht länger als drei Jahre zurückliegen.
Bewerber und Bewerberinnen mit Universitätsabschluss, die an einer ausländischen Hochschule promovieren wollen, müssen vor Stipendienantritt die Zulassung der Gasthochschule nachweisen. Bewerberinnen und Bewerber, die bereits an der ausländischen Hochschule bzw. im Gastland studieren und dort auch promovieren wollen, sind nur antragsberechtigt, wenn sie sich zum Bewerbungstermin noch nicht länger als 18 Monate im Gastland aufhalten.
Für die Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes, insbesondere die Beschaffung des Arbeitsplatzes an der ausländischen Gastinstitution und die notwendige Absprache zur Projektdurchführung sind die Bewerberinnen und Bewerber selbst verantwortlich. Diese Vorbereitungen müssen bei der Antragstellung abgeschlossen sein. Falls an der Gasthochschule Studiengebühren erhoben werden, müssen sich die Bewerberinnen und Bewerber um einen Erlass oder eine Ermäßigung bemühen und das Ergebnis dieser Bemühungen mit der Bewerbung nachweisen.
Bewerbungsvoraussetzungen und Auswahlkriterien wie Dauer des bisherigen Aufenthaltes im Gastland können nicht durch vorfristige Einreichung des Antrags umgangen werden. Gegebenenfalls wird der späteste für den vorgesehenen Stipendienantritt zulässige Bewerbungsschluss zu Grunde gelegt.
Für Bewerber, die mit einem künstlerischen Projekt promovieren wollen, und für Bewerber mit Dissertationsvorhaben im Bereich der Architektur mit einer praktischen Ausrichtung gelten besondere Bewerbungsbedingungen mit persönlicher Vorstellung vor einer Auswahlkommission. Sie werden gebeten, sich mit den erforderlichen Arbeitsproben im Programm "Jahresstipendien zur künstlerischen Weiterbildung für Graduierte" bzw. "Jahresstipendien für Graduierte im Fach Architektur" zu dem dort genannten Termin zu bewerben. Im Übrigen gelten für sie die Bedingungen wie für Bewerber im Programm "Jahresstipendien für Doktoranden".
Offered Benefits
Stipendienhöhe (Kurzstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden)
Nähere Informationen zu den Stipendienraten finden Sie hier.
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eine monatliche, dem Gastland angepasste Stipendienrate für Lebensunterhalt und Unterkunft
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eine monatliche Pauschale von EUR 102,– für Forschungs- und Kongresskosten
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Reisekostenzuschuss für die Reise vom Heimatort zum Gastinstitut und zurück sowie eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für den Auslandsaufenthalt
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Leistungen von dritter Seite (Stipendien, weiterlaufende Gehälter usw.) werden in angemessener Weise auf das DAAD-Stipendium angerechnet
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ggf. anfallende Studiengebühren können anteilig (für die geförderten Monate) erstattet werden, sofern die Studiengebühren nicht der Belegung von Kursen dienen und ein Bemühen um Befreiung von den Gebühren erfolglos war. Dies sollte durch den Stipendiaten in geeigneter Form nachgewiesen werden (z.B. durch Vorlage von Internet-Information zu den von der Gasthochschule erhobenen Gebühren bzw. von Mailkorrespondenz mit der Gasthochschule).
Stipendienhöhe**(Jahresstipendien für Doktorandinnen und Doktoranden)**
Nähere Informationen zu den Stipendienraten finden Sie hier.
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eine monatliche, dem Gastland angepasste Stipendienrate für Lebensunterhalt und Unterkunft
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eine monatliche Pauschale von EUR 102,– für Forschungs- und Kongresskosten
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ggf. anfallende Studiengebühren bis zu den vom DAAD länderspezifisch festgelegten Obergrenzen; Bewerberinnen und Bewerber müssen sich um Erlass oder Ermäßigung bemühen; da Kurzstipendien nicht für die Teilnahme am regulären Lehrbetrieb bestimmt sind, können Studiengebühren für Kurzstipendien nicht übernommen werden
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Reisekostenzuschuss für die Reise vom Heimatort zum Gastinstitut und zurück sowie eine Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für den Auslandsaufenthalt
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Leistungen von dritter Seite (Stipendien, weiterlaufende Gehälter usw.) werden in angemessener Weise auf das DAAD-Stipendium angerechnet.