Der DAAD finanziert aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Programme zur Internationalisierung der deutschen Hochschulen. Durch die Förderung von internationalen Studien- und Ausbildungspartnerschaften (ISAP) sollen dauerhafte Kooperationen zwischen ausländischen und deutschen Hochschulen entwickelt werden. Es werden Gruppen von hoch qualifizierten deutschen und ausländischen Studierenden gefördert, denen die Absolvierung eines voll anerkannten Teils ihres Studiums an der jeweiligen Partnerhochschule ermöglicht werden soll. Die deutschen Hochschulen sollten zudem durch attraktive Studienangebote für ausländische Studierende die Grundlagen für einen dauerhaften beidseitigen Austausch schaffen. Die Vereinbarungen zum Credit-Transfer und die ggf. gemeinsame Curriculums-Entwicklung sollen zu-gleich zur Internationalisierung der beteiligten Hochschulen beitragen.
Welche Maßnahmen können gefördert werden? Im Zentrum der Förderung steht der Auslandsaufenthalt von deutschen Studierenden. Die teilnehmenden deutschen Studierenden erhalten während des Auslandsstudiums ein Vollstipendium plus Nebenleistungen zur Deckung der aus-landsbedingten Mehrausgaben. Zudem besteht die Möglichkeit, eine Praxisphase von höchstens einem Semester zu integrieren, sofern diese im Curriculum vorgeschrieben ist und zusätzlich ein einsemestriges Studium an der ausländischen Partnerinstitution durchgeführt wird.
Ebenfalls können Kurzzeitdozenturen für deutsche und ausländische Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer zu Lehraufenthalten an der jeweiligen Partnerinstitution beantragt werden.
Ausländische Studierende aus den gem. der Anlage "Liste der Entwicklungs-und Schwellenländer" genannten Ländern können einen Zuschuss für einen entsprechenden Studienaufenthalt in Deutschland erhalten.
Zudem stehen den deutschen Hochschulen Sprachkurs- und/oder Tutorenmittel zur Betreuung ausländischer und/oder deutscher Studierenden in Deutschland zur Verfügung.
Kontaktreisen von deutschen Projektteilnehmerinnen und Projektteilnehmern an die ausländische Partnerhochschule zur Abstimmung von bewilligten ISAP-Projekten werden durch Übernahme der Reisekosten gem.
Zur Anbahnung von neuen ISAP steht vor Beginn der Projektförderung den deutschen Antragstellern ein Zuschuss für Vorbereitungsreisen an Partnerhochschulen zur Verfügung.
Eligibility Criteria
Welche Zielgruppen werden gefördert? Studentische Mobilität kann in allen Fachrichtungen im Rahmen von grundständigen und weiterführenden Studiengängen (ohne Promotionsstudiengänge) gefördert werden, der Austausch muss jedoch im Rahmen fachbezogener Partnerschaften erfolgen.
Wer kann sich bewerben? Bewerben können sich einzelne deutsche Hochschulen bzw. deren Fachbereiche oder Institute aller Fachrichtungen. Der oder die Projektverantwortliche für das beantragte ISAP-Projekt muss Professor an der antragstellenden Institution sein. Bewerbungen von Studierenden direkt beim DAAD sind nicht möglich.
Da die EU-Mobilitätsprogramme ähnlichen Zielsetzungen dienen, werden Partnerschaften mit Hochschulen in Teilnehmerländern dieser Programme im Rahmen des ISAP-Programms nicht gefördert.
Anträge für Partnerschaften mit brasilianischen Hochschulen sind in dem bilateral vereinbarten und finanzierten UNIBRAL-Programm einzureichen.
Offered Benefits
Die Förderung für deutsche Studierende umfasst folgende Leistungen:
- ein länderabhängiges monatliches Vollstipendium für die Dauer des Auslandsstudiums
- die Mindestförderdauer beträgt 4 Monate, die Höchstförderdauer in der Regel 10 Monate
- eine länderabhängige Reisekostenpauschale
- einen monatlichen Krankenversicherungszuschuss
- ggf. anfallende Studiengebühren (maximal bis zu 50% des regulären Satzes für nicht-inländische Studierende, absolute Höchstgrenze: 2.500 EUR pro Studienjahr für alle Länder außer Ägypten 6.000 EUR; Australien 12.000 EUR; Chile 4.500 EUR; Hongkong 9.000 EUR; Israel 5.000 EUR; Japan 7.700 EUR; Kanada 9.000 EUR; Korea 4.100 EUR; Neuseeland 3.000 EUR; Süd-afrika 3.000 EUR; USA 18.000 EUR)
Folgende zusätzliche Leistungen kann die deutsche Hochschule beantragen:
- Kurzzeitdozenturen für deutsche und ausländische Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer zu Lehraufenthalten an der jeweiligen Partnerinstitution. Bei den Kurzzeitdozenturen sind Lehrveranstaltungen von mindestens zwei Wochen bis maximal drei Monaten förderbar. Die deutschen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer erhalten Reisekosten, die ausländischen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer eine nach Aufenthaltsdauer gestaffelte Aufenthaltspauschale,
- Kontaktreisen von deutschen Projektteilnehmerinnen und Projektteilnehmern werden durch Übernahme der Reisekosten gefördert,
- Ausländische Studierende aus den gem. der Anlage "Liste der Entwicklungs-und Schwellenländer" genannten Ländern können einen Zuschuss in Höhe von monatlich 400 EUR erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass die deutschen Studierenden an der ausländischen Partnerhochschule von den Studiengebühren befreit sind, s. 3.2.1 der Förderrichtlinien.
Die Übernahme von Reisekosten für die Durchführung von Vorbereitungsreisen kann im Rahmen des ISAP-Programms jederzeit beantragt werden.