Hans Böckler Foundation - Scholarships

  •  Bachelor, Master, Phd
  •   Germany, United Kingdom
  • $$  Fully Funded

The Hans Böckler Foundation deals with co-determination, research linked to the world of work and the support of students on behalf of the DGB, the Confederation of German Trade Unions.

**Gefördert wird das Studium an: **

staatlichen bzw. staatlich anerkannten Universitäten, Gesamthochschulen, Technischen Hochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Kunsthochschulen, Fachhochschulen, der Hamburger Universität, Fachbereich Sozialökonomie, und an Instituten zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife sowie Abendgymnasien (ZBW).

Das Studium an Abendgymnasien kann erst gefördert werden, wenn aufgrund der Richtlinien des betreffenden Instituts eine Berufstätigkeit nicht mehr ausgeübt werden darf. Auslandsstudien sind förderfähig nach Maßgabe der Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Was wird nicht gefördert?

Von der Förderung ausgeschlossen sind:

Studierende, die bei Aufnahme der Förderung weniger als drei Semester Regelstudienzeit vor sich haben. Diese Regelung gilt nicht für Bachelor-Studiengänge, wenn konsekutiv der Master angestrebt wird; Zweitstudien, Zusatz- und Aufbaustudien, jedoch wird das Ergänzungsstudium gefördert, das nach einem Fachhochschulabschluss zur Promotionsreife führt. Ein Zweitstudium ist dann gegeben, wenn bereits 4 Semester oder mehr in einer anderen Fachrichtung studiert wurden, auch wenn dieses Studium nicht abgeschlossen wurde; Personen, die nach §8 des BAföG (Staatsangehörigkeit) nicht die Voraussetzungen für eine Förderung aus öffentlichen Mitteln erfüllen;  Masterstudiengänge, die kürzer als 3 Semester sind. Masterstudiengänge werden nur gefördert, wenn der vorherige Abschluss ein Bachelor ist; Anträge, die sich ausschließlich auf die Förderung eines Auslandssemesters beziehen.

Wie lange wird gefördert?

Die Förderung wird zunächst für zwei oder drei Semester zugesagt. Die Stiftung fördert nach Möglichkeit bis zum erfolgreichen Ende des Studiums, einzige Bedingung: das Examen muss in der durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) festgelegten Förderungshöchstdauer abgelegt werden. Kurz vor Ablauf des ersten Förderzeitraumes wird von den zuständigen Referenten entschieden, ob die Förderung fortgesetzt werden kann. Die Entscheidung ist abhängig vom Studienverlauf, der weiteren Studienplanung und dem eigenen gewerkschaftlichen oder gesellschaftspolitischen Engagement der Stipendiatinnen und Stipendiaten.

Offered Benefits

Die materielle Förderung besteht aus dem monatlichen Stipendium von bis zu 597 € und einem Büchergeld von bis zu 300 € pro Monat. Darüber hinaus werden Auslandsaufenthalte und Sprachkurse unterstützt. Die ideelle Förderung bietet mit ihren Angeboten jedoch mehr als ein Stipendium.

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