Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses


Die Stipendien der Fritz Thyssen Stiftung stellen ein Instrument zur Förderung einzelner hochqualifizierter promovierter Nachwuchswissenschaftler mit einem zeitlich begrenzten Forschungsvorhaben dar. Ihnen soll mit Hilfe eines Postdoc-Stipendiums die Möglichkeit geboten werden, sich ausschließlich auf das von ihnen gewählte Forschungsvorhaben konzentrieren zu können.

Eligibility Criteria

Das Stipendium soll mit einem weisungsfreien, auf eigener Initiative beruhenden wissenschaftlichen Vorhaben verbunden sein, das an einer wissenschaftlichen Hochschule oder gemeinnützigen Forschungsstätte durchgeführt wird und auch der Fortbildung dient.

Das Stipendium begründet kein Arbeits- oder Dienstverhältnis mit der Stiftung. Der Stipendiat wird zu keiner bestimmten wissenschaftlichen Gegenleistung verpflichtet. Das Stipendium wird aber in der Erwartung gegeben, dass der Empfänger an der von ihm selbst gewählten Forschungsaufgabe mit seiner ganzen Kraft arbeitet.
Der Stipendiat unterliegt nicht der gesetzlichen Sozialversicherungspflicht. Der Stipendiat hat jedoch vor Inanspruchnahme des Stipendiums einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz nachzuweisen.

Das Stipendium ist unter den Voraussetzungen des § 3 Ziffer 44 EStG steuerfrei. Eine verbindliche Entscheidung trifft in Zweifelsfällen das für den Stipendiaten zuständige Finanzamt.

Vom Bewilligungsempfänger wird erwartet, dass er die Ergebnisse seiner Arbeit veröffentlicht. Die Stiftung übernimmt aber mit der Bewilligung des Stipendiums keine Verpflichtung, eine solche Veröffentlichung finanziell zu unterstützen. In Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung einer Druckbeihilfe zu stellen, soweit dies erforderlich ist und die notwendige Hilfe nicht von anderer Seite bereitgestellt wird.

Offered Benefits

Das Stipendium setzt sich aus einem Grundbetrag und Nebenleistungen zusammen.

Der altersunabhängige Grundbetrag beträgt € 1.700,- monatlich. Eigene Einnahmen aus einer wissenschaftlichen Nebentätigkeit bis zur Höhe von durchschnittlich € 500,- netto monatlich bleiben bei der Festsetzung des Grundbetrages unberücksichtigt.

Als Nebenleistung kann zur Deckung von Sach- und Reisekosten (z.B. für Bücher, Informationsreisen zu anderen Arbeitsgruppen), die in unmittelbarem Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Arbeit stehen, ein pauschaler Zuschuss von € 100,- monatlich gewährt werden. Darüber hinausgehende, wesentliche Ausgaben können nur aufgrund eines vorherigen Antrags berücksichtigt werden.

Zu Reisekosten zum Ort der wissenschaftlichen Arbeit kann ein Zuschuss gewährt werden, und zwar bis zur Höhe der tatsächlichen Kosten, die grundsätzlich die 2. Klasse bei Bahnfahrten und die Economy-Klasse bei Flugreisen nicht übersteigen sollten. Preisermäßigungen sollten nach Möglichkeit wahrgenommen werden.

Bei weiterlaufenden Verpflichtungen in begründeten Fällen (z.B. wenn der Stipendiat von seiner Familie nicht an den Ort der wissenschaftlichen Arbeit begleitet wird) kann auf Antrag ein angemessener Zuschuss zu diesen Verpflichtungen (z.B. Miete) bis etwa € 200,- im Monat gezahlt werden.

Teilstipendien (mindestens 50 %) können gewährt werden, um den Stipendiaten die Möglichkeit zu geben, sich neben ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit der Betreuung ihrer Kinder zu widmen. Die Laufzeit des Stipendiums verlängert sich entsprechend.

Für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres kann Stipendiaten eine Zulage in Form einer monatlichen Pauschale gezahlt werden (€ 400,– für das erste Kind, jeweils € 100,– für jedes weitere Kind). Bei Beantragung des Kinderzuschlags sind Kopien der Geburtsurkunden der Kinder einzureichen. Kinder von Lebenspartnern können nur berücksichtigt werden, wenn glaubhaft nachgewiesen wird, dass sie bereits vor Antritt des Stipendiums mit im Haushalt der Stipendiatin bzw. des Stipendiaten lebten (zum Beispiel durch einen Nachweis des Einwohnermeldeamtes).

Kindergeld ist in den Stipendien nicht enthalten, sondern bei der Bundesagentur für Arbeit zu beantragen.

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