ELES fördert nach den Richtlinien des BMBF besonders begabte jüdische Studierende und Promovierende mit deutscher Staatsangehörigkeit, Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates oder dem Status eines Bildungsinländers/einer Bildungsinländerin im Sinne des §8 BAföG für ihre Ausbildung an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, d.h. Universitäten, Fachhochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen in Deutschland, der Europäischen Union und der Schweiz. Bewerbungen von nichtjüdischen Stuierenden sind möglich.
WAS WIR ERWARTEN
Wir erwarten überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen, aber auch Einsatz darüber hinaus: in jüdischen Gemeinden, im sozialen Bereich, in der Jugendarbeit, in studentischen Organisationen und im gesellschaftlichen Umfeld.
Es wird von den Stipendiatinnen und Stipendiaten erwartet, dass sie sich regelmäßig mit den Vertrauensdozentinnen und Vertrauensdozenten austauschen und dass sie sich nach dem Ende der Förderung aktiv im Alumni Netzwerk des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerks beteiligen.
Wir erwarten ein hohes Maß an Beteiligung an der ideellen Förderung des Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerks und an Engagement innerhalb der stipendiatischen Strukturen.
WELCHE UNTERLAGEN GEHÖREN ZUR BEWERBUNG?
Senden Sie uns bitte das Bewerbungsformular ausgefüllt per Post zu. Bitte nutzen Sie die Postfachadresse. Bitte verschicken Sie Ihre Bewerbungen ausschließlich per Einwurfeinschreiben.
Fügen Sie bitte dem Bewerbungsformular bei:
ein Motivationsschreiben, aus dem hervorgeht, warum Sie vom Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk gefördert werden möchten. einen kurzen narrativen Lebenslauf (max. 3500 Anschläge) eine Referenz eines Vertreters/einer Vertreterin einer jüdischen Institution (kein Formular notwenig) zwei akademische Gutachten (bitte das Formular für Gutachter verwenden)
Weitere Referenzen können Sie der Bewerbung gerne beilegen.
Bitte beachten Sie die formalen Hinweise der Bewerbungsunterlagen.
Eligibility Criteria
WER KANN SICH BEWERBEN?
Zum Auswahlverfahren der Studierendenförderung können Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Universitäten, Technischen Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Fachhochschulen sowie Kunstakademien, Kunsthochschulen und Musikhochschulen in Deutschland, in einem EU-Mitgliedsland oder in der Schweiz zugelassen werden. Abiturienten können sich ebenfalls bewerben.
Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung noch mindestens fünf Semester Studienzeit bis zum Erreichen der Förderungshöchstdauer nach BAföG, die der Regelstudienzeit entspricht, vor sich haben. Für Studierende in einem Bachelorstudiengang wird in diese Regelstudienzeit auch die sich an den Bachelor anschließende viersemestrige Masterphase eingerechnet.
Bewerbungen für den Master sind möglich. ELES fördert nur viersemestrige Master. Die Bewerbung muss am Beginn des Masterstudiums erfolgen.
Offered Benefits
STUDIERENDENFÖRDERUNG
Studierende in der Studierendenförderung erhalten ein Stipendium von maximal 597 Euro im Monat; darüber hinaus wird den Stipendiat_innen eine Studienkostenpauschale in Höhe von 300,– € gewährt.
Die Berechnung der Stipendien erfolgt auf der Basis der Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Um den Förderungsbedarf zu ermitteln, werden das Einkommen und Vermögen der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und gegebenenfalls der Partnerin oder des Partners berücksichtigt. Eine Förderung wird zunächst für ein Jahr gewährt. Die Maximalförderdauer orientiert sich an der Regelstudienzeit.
Die Phase zwischen Bachelor-Abschluss und Aufnahme des Master-Studiums ist nicht förderbar. Bereits im Bachelor von ELES geförderte Stipendiat_innen könnten die Weiterförderung im Master beantragen.
Bewerbungen für den Master sind möglich. ELES fördert nur viersemestrige Master. Die Bewerbung muss am Beginn des Masterstudiums erfolgen.
PROMOVIERENDENFÖRDERUNG
Promovierende erhalten ein monatliches Stipendium in Höhe von 1.150,– €; darüber hinaus wird den Stipendiat_innen eine Forschungskostenpauschale in Höhe von 100 € gewährt. Diese Stipendien werden unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt; allein das Einkommen und Vermögen der Stipendiatin oder des Stipendiaten wird bei der Ermittlung des Förderungsbedarfs berücksichtigt.
Eine Förderung wird zunächst für ein Jahr gewährt. Die Regelförderdauer beträgt zwei Jahre (bei Promovierenden mit Kind/ern drei Jahre) und kann bei gewichtigen Gründen um zweimal sechs Monate verlängert werden.
ZUSÄTZLICHE FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG
Zusätzlich zur Förderung können den Stipendiaten und Stipendiatinnen gegebenenfalls ein Familien- und Kinderbetreuungszuschlag sowie Zuschläge zur Krankenkasse und Pflegeversicherung gewährt werden.
ELES unterstützt seine Stipendiaten und Stipendiatinnen auch darin, ihre Ausbildung im Ausland zu verfolgen. Es können also Auslandszuschläge sowie Reisekosten und Studiengebühren von ELES gefördert werden. Ebenso können notwendige Praktika und Sprachkurse gefördert werden.