DAAD-Aufstockung auf die Länder-Graduiertenförderung

  •  Grant
  •   Canada, United Kingdom, United States

Die meisten Bundesländer haben Länderregelungen zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses erlassen.

Ländergesetze wie deren Durchführungsverordnungen sehen eine Förderung der Promotionsvorbereitung im Ausland vor. In welchem Maße diese Förderung eintritt, darüber sollten sich Bewerberinnen und Bewerber um eine Auslandsförderung bei den zuständigen Stellen ihrer Hochschule informieren.

Eligibility Criteria

Diese Förderung des DAAD ist an die Vergabe und Laufzeit des Landesstipendiums gebunden; finanziell und zeitlich unabhängig davon kann der DAAD nicht fördern. Verlängerungen bedürfen einer erneuten Antragstellung an der Hochschule.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise für Graduierte und Promovierte. Dort finden Sie weitere Informationen zu den Stipendien, zu den allgemeinen Bewerbungsvoraussetzungen und zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren.

Offered Benefits

Der DAAD vergibt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung an Stipendiaten, die nach den Graduiertenförderungsgesetzen der Länder gefördert werden, auch Aufstockungsstipendien für gemeinsam von einem deutschen und einem ausländischen Hochschullehrer betreute Dissertationen zu besonderen Bedingungen: Ein Jahresstipendium für den Zweck einer gemeinsam betreuten Dissertation ist nach den Bedingungen der jeweiligen Betreuungsvereinbarung für kürzere Aufenthalte in bis zu drei aufeinanderfolgenden Jahren zu verwenden, wenn dies von Anfang an so beantragt wird. Für jede durch Beleg dokumentierte stattgefundene Reise des betreuenden deutschen und ausländischen Hochschullehrers wird eine Reisekostenpauschale gezahlt. Das Gesamtbudget für derartige Reisen beträgt bei Betreuungs-Vereinbarungen innerhalb Europas maximal 1.500 EUR, bei außereuropäischen Vereinbarungen maximal 2.500 EUR.

Neben den unten genannten Bewerbungsunterlagen ist für diese besondere Art der Förderung eine schriftliche Vereinbarung zwischen beiden Hochschulen oder Fachbereichen über die gemeinsame Betreuung des Promotionsverfahrens einzureichen. Nach abgeschlossener Promotion erhält der DAAD eine Kopie der Promotionsurkunde.

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