Die Bischöfliche Studienförderung Cusanuswerk ist das Begabtenförderungswerk der katholischen Kirche in Deutschland. Mit staatlichen, kirchlichen und privaten Zuwendungen hat das Cusanuswerk bereits mehr als 8000 hochbegabte katholische Studierende und Promovierende gefördert - ideell und finanziell.
Grundförderung
Die finanzielle Förderung in der Grundförderung besteht aus einem monatlichen Stipendium und einer Studienkostenpauschale. Die Berechnung der Stipendien erfolgt auf der Basis von Richtlinien, die das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) festsetzt. Um den Förderungsbedarf zu ermitteln, werden - ebenso wie bei der Förderung durch BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) - das Einkommen und Vermögen der Stipendiatin oder des Stipendiaten, der Eltern und ggf. der Ehepartnerin oder des Ehepartners herangezogen.
Darüber hinaus ermuntert das Cusanuswerk seine Stipendiatinnen und Stipendiaten, während der Förderzeit ihr Studium durch einen Auslandsaufenthalt zu ergänzen, und unterstützt daher Studien, Sprachkurse, PJ-Tertiale, Famulaturen, Praktika, Studienreisen, Forschungsaufenthalte und Fachkurse im Ausland.
Promotionsförderung
In der Promotionsförderung werden die Stipendien unabhängig vom Einkommen der Eltern gewährt. Wissenschaftliche Stellen mit Bezug zur Promotion sind bis zu einem Umfang von bis zu 25% mit dem Stipendium vereinbar - d. h. Einkünfte daraus werden nicht angerechnet. Darüberhinausgehende Nebeneinkünfte werden anteilig angerechnet.
Für Promotionsstipendiatinnen und -Stipediaten mit Kindern stehen Familien- und Kinderbetreuungszuschläge zur Verfügung. Zudem können Stipendiengelder des vierten Förderjahres für Eltern umgewidmet werden ("Zeit gegen Geld"), um weitere Mittel zur Kinderbetreuung bereit zu stellen.
Bei Auslandsaufenthalten können Stipendien-Zuschläge gewährt sowie Reisekosten und Studiengebühren erstattet werden.