Bucerius-Jura-Programm, ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius - Studienstiftung


Das Bucerius-Jura-Programm ermöglicht besonders qualifizierten Juristen, Forschungs- und Studienvorhaben im Ausland zu realisieren. Das Programm ist sehr flexibel, so dass auch unkonventionelle Projekte gefördert werden können. Das Projekt sollte auf mindestens sechs Monate angelegt sein. Vorgaben für bestimmte Länder gibt es nicht.

Eligibility Criteria

  • Abschluss der Ersten Juristischen Staatsprüfung mit mindestens "vollbefriedigend" vor Antritt des Stipendiums
  • Höchstalter bei Bewerbung: jünger als 35 Jahre
  • ein vom Bewerber selbst konzipiertes Studien- oder Forschungsprojekt
  • der Erwerb eines LL.M.-Grades oder eines Masterabschlusses wird nur dann gefördert, wenn das Projekt zusätzlich eine Forschungskomponente beinhaltet
  • die Bewerbung bei der gewünschten Institution oder Hochschule im Ausland liegt in der Hand des Bewerbers
  • keine vorherige Förderung durch ein anderes Sonderprogramm der Studienstiftung nach Studienabschluss

Kandidatinnen und Kandidaten ohne deutsche Staatsangehörigkeit können sich bewerben, wenn sie

  • ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule erworben haben ("Bilduungsinländer")
  • gemäß den in §8 BAföG genannten Voraussetzungen Deutschen gleichgestellt sind oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates oder der Schweiz besitzen und ihren letzten Hochschulabschluss (Bachelor/Master/Diplom/Staatsexamen) in Deutschland erworben haben.

Eine vorherige Förderung durch die Studienstiftung ist nicht notwendig.

Offered Benefits

  • monatliches Vollstipendium von 1.000 € (GB und USA 1.500 €)
  • ein einmaliges Startgeld in Höhe von 500 €
  • die Kosten für eine An- und Abreise
  • Studiengebührenzuschuss von maximal 12.500 €; bis 5.000 € vollständig, vom darüber hinausgehenden Anteil 50%

Stipendiaten und Alumni der Studienstiftung, die sich für eine Förderung im Rahmen des Bucerius-Jura-Programms interessieren, können sich an den Verantwortlichen in der Geschäftsstelle der Studienstiftung wenden: Dr. Frank Habermann, 0228 82096460, habermann@studienstiftung.de

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