Die Höhe des Stipendiums beträgt 600,-- Euro pro Semester. Das Auslandsstipendium darf in Ausnahmefällen und wenn der Auslandaufenthalt mindestens ein Jahr beträgt ein zweites Mal vergeben werden.
Für die Vergabe des Auslandsstipendiums des Landes Burgenland besteht kein Rechtsanspruch. Bei missbräuchlicher Verwendung (unrichtige Angaben, Fehlen des Studienberichtes als Leistungsnachweis, …) muss das Stipendium auf Verlangen der Abt. 7 rücküberwiesen werden.
Das Stipendium wird im Voraus gewährt.